Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende AGB stellen die Grundlage eines mit Sarah Holzer abgeschlossenen Künstlervertrages zwischen dem Veranstalter und “sarahsingt” als Musikdarbieter dar.
 

  1. Mit dem Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich Sarah Holzer zur Durchführung (hinsichtlich Datum, Ort, Uhrzeit und Umfang) der vertraglich vereinbarten
    Musikdarbietung, und der im Vertrag namentlich genannte Veranstalter zur Durchführung (hinsichtlich Datum, Ort, Uhrzeit und Umfang) der vertraglich vereinbarten Veranstaltung.Als das Zustandekommen des Vertrages (Buchung) gilt die Zusage (mündlich oder E-mail, SMS, WhatsApp etc.) des Veranstalters, unabhängig davon ob daraufhin der
    schriftliche Künstlervertrag vom Veranstalter unterzeichnet wurde.
  2. Dem Veranstalter sind Stil und Darbietungs-Art von Sarah Holzer aufgrund der Titelliste, den Hörbeispielen oder durch Beiwohnen einer Probe bekannt. Aufgrund des umfangreichen Repertoires und der Möglichkeit, Wünsche hinsichtlich der zu spielenden Lieder zu äußern, können Reklamationen hinsichtlich der dargebotenen Musik später nicht anerkannt werden.
  3. Ergeben sich (noch) vor der Veranstaltung Änderungen am Veranstaltungsrahmen (z.B. Datum, Ort, Beginnzeit), so treten die neuen Rahmenbedingungen anstelle der ursprünglich vereinbarten, sofern dies Sarah Holzer rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden und Sarah Holzer diesen Änderungen auch zustimmt. Da in diesem Fall kein neuer Vertrag ausgestellt wird, ist es sinnvoll, für vereinbarte Änderungen die Schriftform (Mail, SMS, WhatsApp) zwecks Nachweisbarkeit zu wählen.

    Obwohl Sarah Holzer stets verhandlungsbereit ist, behält sich Sarah Holzer vor, bei
    drastischen Änderungen diesen nicht zuzustimmen. Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins auf einen Termin, den Sarah Holzer nicht wahrnehmen kann oder eine Absage/Stornierung veranstalterseitig, stellt so einen Fall dar.
    Ein Nicht-Zustimmen bedeutet eine Stornierung des vereinbarten Vertrages und damit wird die Stornogebühr fällig.

  4. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage veranstalterseitig bzw. Dem Nichtzustimmen (siehe Punkt 3) und kompensiert den Ausfall des Termins und dessen darbieterseitigen Verdienstentgang bzw. bereits getätigten Vorleistungen, da üblicherweise kein Ersatzgeschäft mehr gefunden werden kann. Sie beträgt von der Vertragssumme

    a) bis 6 Monate vor dem Termin: 25%
    b) im Zeitraum 6 Monate bis 1 Monat vor dem Termin: 50%
    c) innerhalb des letzten Monates vor dem Termin: 100%

  5.  Ausgenommen von der Stornogebühr ist die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, wie z.B. behördliche Verordnungen (z.B. Covid-Veranstaltungsverbot) oder Naturkatastrophen (Hochwasser).
    In diesem Fall sind beide Vertragspartner von der Erfüllung des Vertrages stornofrei entbunden. Es besteht seitens
    Sarah Holzer sicherlich die Möglichkeit und auch die Bereitschaft, einen Ersatztermin zu vereinbaren.
    Vereinbarte Auftrittstermine sind mit definitiv fixierten Beginn- und Endzeiten vertraglich fixiert. Sollte sich aus organisatorischen oder anderen Gründen ein verspäteter Beginn der Veranstaltung ergeben, so hat dies keinen
    Einfluss auf das zeitliche Ende der Musikdarbietung. Sarah Holzer wird hier sicherlich nicht kleinlich sein, aber ein veranstalterseitig verschuldeter Verzug im Beginn von 2-3 Stunden kann zum geplanten Ende der Veranstaltung nicht als „Nachspielzeit“ eingefordert werden.

    Prinzipiell bietet Sarah Holzer die Möglichkeit einer „Verlängerungsstunde“ an, die auch noch direkt während der Veranstaltung „nachgekauft“ werden kann. Im Allgemeinen wird die Verlängerung um 1 Stunde kein Problem darstellen. Dies betrifft vor allem Abendunterhaltung, Unterhaltung ab 2 Stunden.

  6. Der Veranstalter verpflichtet sich, das vertraglich vereinbarte Honorar zu den angegeben Bedingungen zu entrichten. Die vertraglich genannten Preise sind „all inclusive“ und beinhalten sämtliche Kosten (Fahrt, Tontechnik, Stundensatz & allfällige Übernachtung). Die Preise verstehen sich brutto für netto aufgrund der Kleinunternehmerregelung.

  7. Beim Auftreten von unvorhersehbaren Umständen (z.B. Krankheit) wird Sarah Holzer versuchen, die Veranstaltung „zu halten“ und folgende Maßnahmen – in Absprache und Abstimmung mit dem Veranstalter – ergreifen:
    a) Qualifizierter Ersatz eines anderen Musikers oder
    b) Aufstellung von Boxen sowie Abspielen von Wunschliedern über USB.

    Im Falle, dass Punkt a) angewendet werden muss, ist Sarah Holzer vom Vertrag befreit. Bereits angezahlte Honorare werden an den Veranstalter zurückgewiesen. Sarah Holzer kann nicht garantieren, dass gewählte Leistungen (Liedauswahl, live Gitarrenbegleitung) von einem Ersatzmusiker zum selben Preis und zur selben Leistung (Qualität/Gefallen des Musikers ist bitte vom Veranstalter selbst zu überprüfen) angeboten werden.

  8. Die veranstalterseitig gestellte Stromzufuhr hat den einschlägigen EVU- und ÖVE-Vorschriften zu entsprechen. Die gestellten Anschlüsse sollen weitgehend frei von elektrischen Störungen durch andere Geräte (Grillgeräte,Kühlaggregate) sein. 

  9. Die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung sowie die Abführung aller vorgeschriebenen Veranstaltungs-Abgaben (AKM, Gemeinde etc.) obliegt dem Veranstalter. Geschlossene Veranstaltungen wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeste, Begräbnisse, private Feiern sind „nicht-öffentlich“ und damit AKM-befreit (siehe www.akm.co.at)

     

Bankverbindung Steiermärkische Sparkasse IBAN: AT27 2081 5000 4236 2848, BIC: STSPAT2GXXX Rechtsform: Einzelunternehmerin (Sarah Holzer), Aufsichtsbehörde: BH St.Veit an der Glan 

www.sarahsingt.at 

Sarah Holzer, 
Karl-Veldner-Straße 19,
9330 Althofen,

 

info@sarahsingt.at 

0664/46 00 848